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Patienteneinwilligung zur Obduktion und Forschungsdatennutzung wird bundesweit standardisiert möglich

Broad Consent der Medizininformatik-Initiative erweitert

Gemeinsame Pressemitteilung der Medizininformatik-Initiative / TMF e. V. und der Plattform für Obduktionen und Pathologie (NATON) des Netzwerks Universitätsmedizin (NUM) | 12.08.2026

Obduktionen haben eine große Bedeutung in der Medizin. Sie liefern wichtige Informationen, um die Todesursache der verstorbenen Person zu bestimmen, medizinisch relevante Risiken für Angehörige zu erkennen, die Grunderkrankungen und deren Verlauf besser zu verstehen, die klinischen Diagnosen zu überprüfen und die Behandlungsqualität zu verbessern. Patientinnen und Patienten können nun mit einer bundesweit einheitlichen Einwilligungserklärung ihr Einverständnis geben, dass im Falle ihres Versterbens während eines Klinikaufenthalts eine Obduktion durchgeführt werden darf. Außerdem können sie ihre Zustimmung erteilen, dass ihre dabei erhobenen Daten und Proben für medizinische Forschungszwecke verwendet werden dürfen. Möglich wird dies durch das neue Modul „Einwilligung zur Obduktion“, das die Plattform für Obduktionen und Pathologie (NATON) des Netzwerks Universitätsmedizin (NUM) als Ergänzung zum bundesweit eingesetzten Broad Consent der Medizininformatik-Initiative (MII) entwickelt hat. Der Broad Consent ermöglicht Patientinnen und Patienten bereits heute, ihre Gesundheitsdaten und Bioproben für die medizinische Forschung bereitzustellen. Nach der positiven Bewertung durch die Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen hat das Nationale Steuerungsgremium der MII das neue Modul heute zur bundesweiten Nutzung freigegeben. 

„Mit dem Einwilligungsmodul zur Obduktion schaffen wir erstmalig eine standardisierte Lösung in Deutschland, die es ermöglicht, dass Patientinnen und Patienten sich zu Lebzeiten zu der Frage positionieren, ob sie im Falle ihres Versterbens eine Obduktion wünschen und, falls ja, ob Daten und Proben aus dieser Obduktion dann auch wissenschaftlich weiter genutzt werden dürfen“, sagt Prof. Dr. Sven Zenker, Ärztlicher Leiter der Stabsstelle Medizinisch-Wissenschaftliche Technologieentwicklung und -koordination (MWTek) und Oberarzt an der Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin am Universitätsklinikum Bonn sowie Sprecher der Arbeitsgruppe Consent der MII.

Nutzung der erhobenen Obduktionsdaten und -proben für die medizinische Forschung

Die bei Obduktionen erhobenen Daten und postmortalen Proben liefern wertvolle Erkenntnisse für ein besseres Verständnis verschiedener Erkrankungen und fördern die Weiterentwicklung von Diagnostik, Therapie und medizinischer Versorgung, die auch für die Angehörigen von Bedeutung sein könnte. 

 „Eine Zustimmung zur Obduktion ist vor allem für die klinische Qualitätssicherung ein echter Schritt nach vorn. Dazu kommt auch die Entlastung der Angehörigen und des klinischen Personals von den bisher erforderlichen, meist sehr emotionalen Gesprächen zur Klärung der Möglichkeit einer Obduktion unmittelbar im Kontext des Todes eines/einer Angehörigen. Und nicht zuletzt ist das Einverständnis in die Nutzung der erhobenen Obduktionsdaten und -proben natürlich ein großer Gewinn für die Wissenschaft“, so Zenker weiter. 

Patientinnen und Patienten können ihre Einwilligung zur Obduktion sowie zur Daten- und Probennutzung jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne nachteilige Folgen vollständig oder in Teilen widerrufen.

Zur vollständigen Pressemitteilung der Medizininformatik-Initiative / TMF e. V. und der NUM-Plattform für Obduktionen und Pathologie (NATON) | 12.08.2026