Patienteneinwilligung zur Obduktion und Forschungsdatennutzung wird bundesweit standardisiert möglich
Patientinnen und Patienten können ab sofort mit einer bundesweit einheitlichen Einwilligungserklärung ihr Einverständnis geben, dass im Falle ihres Versterbens während eines Klinikaufenthalts eine Obduktion durchgeführt werden darf. Außerdem können sie ihre Zustimmung erteilen, dass ihre dabei erhobenen Daten und Proben für medizinische Forschungszwecke verwendet werden dürfen. Möglich wird dies durch das neue Modul „Einwilligung zur Obduktion“, das die Plattform für Obduktionen und Pathologie (NATON) des Netzwerks Universitätsmedizin (NUM) als Ergänzung zum bundesweit eingesetzten Broad Consent der Medizininformatik-Initiative (MII) entwickelt hat. ...
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